Achtung: Aufgrund der aktuellen Verordnungslage werden ungeimpfte, ungetestete Patienten unserer Praxis zu bestimmten, festgelegten Sprechzeiten behandelt.
Statement zur 3G-Regelung in unserer Praxis
«Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt».
Immanuel Kant
Liebe Patienten,
obwohl es zur Zeit politisch nicht gewollt ist, dass eine 3G-Regelung im Gesundheitswesen flächendeckend durchgeführt wird, werden wir nach Möglichkeit den Impfstatus abfragen.
Ungeimpfte Patienten, die einen Test erbringen, werden zur „normalen“ Sprechzeit einbestellt. Wenn kein Test erbracht wird, kann eine Behandlung erfolgen, der Pat. bekommt aber ggf. einen Termin zu gesonderten Sprechzeiten. Jeder wird behandelt!
Es ist nicht einsehbar, dass aus Rücksicht auf die Freiheitsrechte von Ungeimpften Personen unsere übrigen Patienten, unsere Mitarbeiter und deren Familien den gesundheitlichen Gefahren einer Corona-Infektion ausgesetzt werden. Auch wir haben das Recht, unsere Gesundheit zu schützen. Letztendlich auch, um weiterhin die Praxis offen zu halten und die Versorgung unserer Patienten zu sichern.
Wenn sich jemand gegen die Impfung entschieden hat, soll dies nicht an dieser Stelle bewertet werden. Nur muss derjenige mit der Konsequenz leben, ggf. zu Kontrollen oder Behandlungen, die nicht als Notfall gelten (denn das stellt selbstverständlich die Ausnahme dar), ohne negativen Test unter Umständen nur zu bestimmten Zeiten einbestellt werden zu können.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis,
Ihr Team und die Ärzte der Praxis Dr. Sassenberg/Ali Andreas Alagün
Zum Hintergrund:
Unsere eigene Kammer (Westf.-Lippe) und auch die Bundeszahnärztekammer sind der Meinung, eine 3G-Regel in den Praxen sei „nicht nötig, da der Versorgungsauftrag im Vordergrund stehe“. Das ist eine kritiklose Politikhörigkeit, die ich als eine Art Verrat unserer eigenen Verbände empfinde.
Ich sehe auch mit Nachweis eines negativen Tests bei Ungeimpften die Versorgung nicht gefährdet, ebensowenig wie es deswegen einen Mangel an Haarschnitten gibt, weil bei Frisören ein Negativ-Test vorgelegt werden muss.
Der Satz im Kammerrundschreiben vom 27.09.2021 liest sich wie Hohn:
„Für die Patientinnen und Patienten und auch für das Praxispersonal gilt weiterhin die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz in der Praxis zu tragen und sich an Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.“
Ja, fein, den Abstand können wir ja extrem gut einhalten. Vielleicht sollte ich mir Teleskop-Verlängerungen für die Instrumente besorgen.
Weiter heisst es im Text des Rundschreibens: „Die in allen Zahnarztpraxen durchgeführten strengen Hygienemaßnahmen und die Corona-spezifischen organisatorischen Schritte gewährleisten eine gesicherte Behandlung.“
Das kindliche Vertrauen des Kammervorstands in unsere gottgleiche Fähigkeit, virengeschwängertes Aerosol in harmlosen Blümchenduft zu verwandeln, bewegt mich zutiefst. Oder möglicherweise ist ihnen im Homeoffice eine geheime Methode eingefallen, ohne zu bohren Zähne zu füllen.
Andere argumentieren, man hätte sich den Beruf ja schliesslich ausgesucht und müsse nun mit den Risiken leben. Aber wider besseres Wissen um geeignete (und unkomplizierte) Schutzvorkehrungen? Ein Taxifahrer muss auch nicht aufs Anschnallen verzichten, weil er den Beruf gewählt hat. Wir haben seit dem letzten Jahr, als wir es als unsere moralische und ethische Pflicht angesehen haben, unsere Patienten trotz der Ungewissheit über Risiken weiter zu behandeln, einiges dazugelernt. Warum sollen wir das in den Wind schlagen, wenn wir heute Tests (und Impfungen!) zur Verfügung haben?
Ihr Dr. Claus Sassenberg

Liebe Patienten, wir bitten Ungeimpfte höflichst, einen aktuellen Schnelltest mitzubringen. Ungetestete Patienten werden ggf. gebeten, zu bestimmten Sprechzeiten zu erscheinen

Unsere Praxis wurde 1983 von Dr. Angelika Wenzel gegründet. 1992 kam Dr. Claus Sassenberg dazu und seit 1994 sind wir eine Gemeinschaftspraxis. Am 01. Juli 2019 übernimmt ZA Ali Andreas Alagün die Teilhaberschaft von Dr. Angelika Wenzel, die weiter als angestellte Zahnärztin arbeitet.
Von Anfang an waren wir Vorreiter in Sachen präventiver Zahnheilkunde, heute beschäftigen wir allein vier Zahnmedizinische Prophylaxeassistentinnen, die sich ausschließlich mit vorbeugenden Maßnahmen bei unseren Patienten befassen.
In der besonders schonenden und einfühlsamen Behandlung von ängstlichen Patienten und auch Kindern haben wir uns einen Ruf erworben.
Ebenso haben wir uns „Aesthetische Zahnheilkunde“ auf die Fahnen geschrieben. Zahnfarbene Füllungsmaterialien, vollkeramische Restaurationen , Implantatgetragener Zahnersatz, Bleaching und Zahnschmuck gehören zu unserem Behandlungsspektrum.
Die zahnmedizinischen Grunddisziplinen der Zahnerhaltung (Füllungs-und Parodontitistherapie, Prothetik) bilden die Basis all unserer Bemühungen, damit unsere Patienten möglichst lange etwas von Ihren eigenen Zähnen haben…
Dr. med. dent. Claus Sassenberg
ZA Ali Andreas Alagün
Dr. med. dent. Angelika Wenzel (angestellte Zahnärztin)
Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Mindener Str. 32
32602 Vlotho
Tel. (05733) 998818
Fax (05733) 998819
Praxisöffnungszeiten
Mo. – Fr. 07.00 – 19.00 Uhr
nach Vereinbarung
telefonische Erreichbarkeit
Mo. – Fr. 08.30 – 12.00, 14.00 – 18.00 Uhr

